Blog: Wann darf ich meinen Baum schneiden?

Bäume darf man nicht einfach fällen oder beliebig schneiden. Es gibt verschiedene Vorschriften, in denen dies festgelegt ist. Dieser Blogartikel gibt eine Übersicht über einige geltende Rechtsvorschriften, eine Prüfung Ihres Baumes sollte jedoch durch einen Fachmann erfolgen.

Für Vögel, Eichhörnchen und Co.


Eine zentrale Rolle dabei spielt der Artenschutz: Die Vogelschutzzeit gilt von März bis September. Nach §39 BNatschG darf man in dieser Zeit nicht alle Bäume fällen. 
Unabhängig davon ist jedoch immer der Artenschutz  

nach §44 BNatschG zu prüfen: Sind beispielsweise nistende Vögel oder Lebenstätten im Baum, darf nicht einfach geschnitten werden.

Auch kann der Baumstandort in einem Schutzgebiet, wie zum Beispiel einem Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder einem FFH-Gebiet liegen. Auch hier gelten jeweils andere besondere Regeln.

Für die Bäume

 

Neben diesen Rahmenbedingungen kann auch, je nach Ort des Baumes, eine Baumschutzverordnung gelten. Diese Baumschutzsatzung kann zum Beispiel weitergehend regeln, dass beispielsweise Bäume nur fachgerecht zu schneiden sind.
 
Damit Sie nicht den Überblick verlieren, kümmern wir uns darum, abzuklären zu welchen Bedingungen in Ihrem Fall eine Baumfällung oder Baumpflegemaßnahme möglich ist. So liegen Sie naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich auf der sicheren Seite.


Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns einfach an! Hier geht es außerdem zur Baumschutzverordnung Würzburg.